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Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Der Umfang der Vollkaskoversicherung reicht über den einer Teilkaskoversicherung hinaus, wie man allein schon der Bezeichnung entnehmen kann. Die Vollkaskoversicherung umfasst Schäden, die durch höhere Gewalt in Bezug auf Wetterereignisse ausgelöst werden. Auch Diebstahl, Brand und Glasbruchschäden sind in beiden Varianten der Kaskoversicherung eingeschlossen. Schäden die durch Wild angerichtet werden, sind auf Haarwild im Sinne des deutschen Jagdgesetzes eingegrenzt.

Während selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug von der Teilkasko nicht übernommen werden, sind sie in der Vollkaskoversicherung enthalten. Das ist auch der Grund, warum man eine Vollkaskoversicherung für alle Fahrzeuge abschließen sollte, die im Rahmen einer Zweitwagenversicherung auf einen Versicherungsnehmer in der Haftpflicht angemeldet sind. Bei einem Unfall zwischen diesen Fahrzeugen ohne Beteiligung Dritter greift die Haftpflichtversicherung nämlich nicht. Schäden am eigenen Fahrzeug werden von der Vollkaskoversicherung auch dann übernommen, wenn der Unfallgegner Unfallflucht begangen hat und von den Ermittlungsbehörden nicht ausfindig gemacht werden kann. Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn der Unfallgegner ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist und die Schadenssumme nicht aus der eigenen Tasche begleichen kann.


Die Berechnung der Beiträge bei der Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung arbeitet man grundsätzlich mit zwei Kennzahlen. Eine davon ist der individuelle Schadensfreiheitsrabatt, den man sich ähnlich wie in der KFZ Haftpflicht bis zu einer Höhe von siebzig Prozent durch eine lange Kette schadensfreier Jahre sichern kann. Die zweite allgemeinverbindliche Kenngröße ist die Typklasse. Hier wird ein statistisch ermittelter Durchschnitt der Schadensfallhäufigkeit bei bestimmten Fahrzeugmarken und Baureihen zugrunde gelegt. Dabei geht man immer von der Serienausstattung aus und beachtet keine Sonderausstattungen und Nachrüstungen von Sicherheitstechnik. Deren Berücksichtigung muss bei der jeweiligen Vollkaskoversicherung immer separat beantragt werden.

Weitere Einflüsse auf den Beitrag der Vollkaskoversicherung kommen von der durchschnittlichen Laufleistung per anno. Auch die Anzahl der regelmäßig das Fahrzeug nutzenden Personen wirkt sich bei der Vollkaskoversicherung auf die Höhe der Beiträge aus. Dabei gehen einige Versicherer sogar so weit, bei der Berechnung der Beiträge zur Vollkaskoversicherung das Alter des jüngsten und ältesten Fahrers mit zu berücksichtigen. Einen Vorteil beim Beitrag für die Vollkaskoversicherung kann man sich sichern, wenn das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen geparkt, sondern bei Nichtnutzung in eine Garage verbracht wird, denn dort sind einige Gefahren wie Vandalismus, Diebstahl und Risiken aus besonderen Wetterereignissen deutlich minimiert.


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