KFZ Versicherung
Ohne Haftpflich geht nichts
Was beinhaltet die KFZ Haftpflichtversicherung?
Zuerst einmal muss man wissen, dass die Kraftfahrzeugzulassungsverordnung der Bundesrepublik Deutschland vorschreibt, dass ein motorgetriebenes Fahrzeug nur dann zugelassen werden kann, wenn nachweisbar eine KFZ Haftpflichtversicherung dafür abgeschlossen worden ist. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Benzinmotor, einen Dieselmotor, ein Fahrzeug mit Elektromotor oder einem Hybridantrieb handelt. Das Fahren ohne eine rechtsgültige Zulassung und ohne KFZ Haftpflichtversicherung stellt einen Straftatbestand dar, der mit hohen Bußgeldern belegt werden kann. Das kann in Einzelfällen sogar bis hin zum Entzug des Führerscheins reichen
Die KFZ Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch das Bewegen des Fahrzeuges bei Dritten verursacht werden. Das können die körperlichen Schäden eines Fußgängers sein, den man beim Abbiegen übersehen hat, aber auch die Sachschäden, die zum Beispiel beim Rangieren auf einem öffentlichen Parkplatz verursacht werden können. Unberechtigte Forderungen Dritter wehrt die KFZ Haftpflichtversicherung ab. In der Fachsprache der Versicherungswirtschaft wird das als passiver Rechtsschutz bezeichnet, der allerdings optimal mit einem Verkehrsrechtsschutz ergänzt werden sollte, der auch die aktive Durchsetzung eigener Forderungen aus Unfällen möglich macht.
Was nimmt Einfluss auf den Beitrag der KFZ Haftpflichtversicherung?
Der Beitrag für die KFZ Haftpflichtversicherung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Für die Fahrzeuge wird von den Versicherungen in Abhängigkeit von ihrem Hubraum und ihrer Motorleistungen ein Grundbeitrag ermittelt. Ausgehend von dieser Summe wird für jedes Fahrzeug ein individueller Beitrag ermittelt. Am deutlichsten macht sich hier der persönliche Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers bemerkbar, der im Übrigen nicht mit dem Fahrzeughalter identisch sein muss.
Ausgehend vom Ort der Zulassung wird in der KFZ Haftpflichtversicherung die Regionalklasse mit berücksichtigt. Ist das Fahrzeug in einem Zulassungsbereich beheimatet, wo regelmäßig sehr viele Unfälle passieren, dann wird ein Aufschlag zum Grundbeitrag vorgenommen. Ein Zulassungsbereich mit niedrigen Unfallzahlen führt zu Beitragsabschlägen. Weitere Faktoren, die von der KFZ Haftpflichtversicherung bei der Beitragsbildung berücksichtigt werden, sind die Anzahl der nutzenden Fahrer und die durchschnittliche Kilometerzahl, die mit dem zu versichernden Fahrzeug pro Jahr zurück gelegt wird. Niedrige Laufleistungen bringen genau wie Alleinfahrer Rabatte, hohe Laufleistungen und viele Fahrer sorgen für Aufschläge.